Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) unterstützen Praxen bei der Betreuung der Patienten. Sie führen Hausbesuche sowie Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch. Ärzte überwachen die Tätigkeit der Nichtärztliche Praxisassistenten und sind jederzeit für sie erreichbar.
Praxismitarbeiter, die diese Aufgabe übernehmen wollen, benötigen eine Fortbildung. Qualifikationsvoraussetzungen hierfür sind in § 6 und 7 der Delegations-Vereinbarung geregelt.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.