Abrechnung
Wir wissen, dass die Abrechnung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen immer schwieriger und komplexer wird. So sind bei der korrekten Abrechnung einiger EBM Leistungen nicht nur die dort angegebenen Leistungsbeschreibungen zu beachten, sondern zusätzlich auch weitere Vorgaben aus mitgeltenden Richtlinien, Verträgen und weiteren Bestimmungen.
Mit jedem Quartalswechsel gibt es neue Beschlüsse die es umzusetzen gilt. Deshalb unterstützt Sie unser Abrechnungsteam bei allen Fragen rund um die Organisation und Erstellung Ihrer Abrechnung sowie Ihren EBM-spezifischen Fragen. Nachfolgend werden Informationen zur
- Organisation der Quartals-Abrechnung
- inhaltliche Änderungen des EBM und den mitgeltenden Richtlinien aufgeführt und aktualisiert
- Merkblätter zu besonders komplexen Abrechnungsthemen werden regelmäßig von uns eingestellt, diese können Ihnen im stressigen Praxisalltag als Schnellinformation behilflich sein.
Sie möchten eine persönliche Beratung zu Ihren praxisindividuellen Abrechnungsmodalitäten? Gerne kann in den Räumlichkeiten der KV Saarland auch ein Beratungsgespräch für Sie oder das komplette Praxisteam stattfinden. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Honorare
Das System wie Ärzte und Psychotherapeuten für ihre vertragsärztliche Tätigkeit honoriert werden, ist vielseitig und vielschichtig.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Ärzte und Psychotherapeuten ihr Honorar nicht direkt von jedem Patienten im Nachgang an die Behandlung, sondern rechnen einmal im Quartal über die Kassenärztliche Vereinigung ab.
Die Krankenkassen stellen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten einen Betrag zur Verfügung – die sogenannte Gesamtvergütung. Diese setzt sich aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) zusammen. Jedes Jahr verhandeln die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen gemeinsam über die Höhe der Gesamtvergütung.
Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt die zur Verfügung stehende Gesamtvergütung jedes Quartal an die Ärzte und Psychotherapeuten auf Basis des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM). Dieser setzt sich aus u. a. aus den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und aus Beschlüssen des Bewertungsausschusses zusammen und wird von der Vertreterversammlung der KV Saarland beschlossen.
Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um den HVM, wichtige Fakten zum Praxisbudget und die aktuellen Abrechnungsmodalitäten der Sonstigen Kostenträger.
Verträge
Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen schließt die KVS auf regionaler Ebene mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Kollektivverträge, wie zum Beispiel den Gesamtverträgen und den Vergütungsvereinbarungen (Honorarverträge), die die Grundlage der vertragsärztlichen Vergütung darstellen. Als weiteren Vertragsbereich hat der Gesetzgeber für Krankenkassen die Möglichkeit geschaffen, mit der KVS s.g. Selektivverträge abzuschließen. Hierzu zählen zum Beispiel die Verträge zur Hautkrebsfrüherkennung oder die Verträge zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen. Auch Disease-Management-Programme (DMP) werden regional in den Verträgen mit den Krankenkassen umgesetzt.
Darüber hinaus gibt es bundesweite Verträge, die für die vertragsärztliche Versorgung maßgeblich sind, zum Beispiel den Bundesmantelvertrag, Qualitätssicherungsrichtlinien und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
In dieser Rubrik informieren wir über Vereinbarungen, die die KV Saarland mit den Krankenkassen abgeschlossen hat.
Zahlungspiegel
Auf die, über die Quartalsabrechnung ermittelten, Honorare werden monatliche Abschläge ausgezahlt.
Die aktuellen Zahlungstermine für Abschlagszahlungen und Restzahlungen, ebenso wie die KV Bankverbindungen finden Sie nachfolgend.