Hautkrebsscreening – TK

Für Patienten, die bei der TK versichert sind, ist die Teilnahmeerklärung des Versicherten unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung für die Versicherten der TK für die schriftliche oder elektronische Einschreibung finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage.

Der Versicherte übermittelt die Teilnahmeerklärung selbst an die TK oder führt die elektronische Einschreibung mit Hilfe des QR-Codes auf der Teilnahmeerklärung durch. Die Weiterleitung der Teilnahmeerklärung erfolgt also nicht durch den Arzt. Ergänzend wurde im Vertrag eine kassenspezifische Patienteninformation aufgenommen (Anlage 2 – Patienteninformation – TK).

Mit Wirkung zum 01.07.2023 können Versicherte der TK die Einschreibung elektronisch vornehmen. Den hierzu notwendigen QR-Code finden Sie auf der Teilnahmeerklärung der Versicherten im Mitgliederbereich unserer Homepage. Weitere Informationen zur elektronischen Einschreibung der TK-Versicherten entnehmen Sie der Anlage 1a.
Haut- und Geschlechtskrankheiten
98200
Hautkrebsscreening
Techniker Krankenkasse (TK)

Stand 01/01/2024