Hautkrebsscreening

Im Saarland bieten mehrere Krankenkassen ihren Versicherten über entsprechende Verträge mit der KVS Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser Verträge können Hautärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auch bei Patienten unter 35 Jahren durchführen.

Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet. Die Verträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese Untersuchung alle 2 Jahre. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der beteiligten Krankenkassen ab dem vertraglich festgelegten Lebensjahr.

Verträge zum Hautkrebsscreening im Saarland:

Stand 01/01/2024