Gesamtverträge

Die Gesamtverträge regeln die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse durch alle im Bereich der KVS an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bestandteil der Gesamtverträge sind die Vorschriften des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä).

Als Anlage zu den Gesamtverträgen wurden mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Vereinbarungen zur Kostentragung des suprapubischen Katheters getroffen.