AOK-Vertrag Schwangerschaft

Zwischen der KVS und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine Vereinbarung zur Mitteilung über das Vorliegen einer Schwangerschaft getroffen worden. Im Rahmen dieser Vereinbarung informiert der behandelnde Frauenarzt – mit Zustimmung der Patientin – die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland über die Feststellung der Schwangerschaft.

Auf Grundlage dieser Vereinbarung stellt die AOK der Schwangeren dann Informationsmaterialien (“Eltern-Ratgeber”) zur Verfügung.

Im Bereich „Downloads“ finden Sie die Vereinbarung zur Mitteilung über das Vorliegen einer Schwangerschaft und das Informationsblatt

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
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AOK RPS