Zwischen der KVS und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine Vereinbarung zur Mitteilung über das Vorliegen einer Schwangerschaft getroffen worden. Im Rahmen dieser Vereinbarung informiert der behandelnde Frauenarzt – mit Zustimmung der Patientin – die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland über die Feststellung der Schwangerschaft.
Auf Grundlage dieser Vereinbarung stellt die AOK der Schwangeren dann Informationsmaterialien (“Eltern-Ratgeber”) zur Verfügung.
Im Bereich „Downloads“ finden Sie die Vereinbarung zur Mitteilung über das Vorliegen einer Schwangerschaft und das Informationsblatt