Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) hat mit der Bosch BKK und der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) eine Abrechnungsvereinbarung über den Vertrag zur akutpsychotherapeutischen Versorgung gemäß § 140a SGB V geschlossen. Vertragsstart ist der 1. Januar 2023.
Ziel des §140a-Vertrags ist es, den Versicherten der Bosch BKK ein ergänzendes Angebot zur psychotherapeutischen Versorgung zu machen. Psychotherapeuten, die am Vertrag teilnehmen möchten, reichen ihre vollständige und unterschriebene Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 3 bei der zuständigen Geschäftsstelle der Bosch BKK ein. Nähere Informationen entnehmen Sie der Website der Bosch BKK.
Die vollständigen Vertragsunterlagen entnehmen Psychotherapeuten der Homepage der DPtV. Mitglieder der KVS können die Abrechnungsvereinbarung auf Wunsch einsehen.