KBV-Praxisnachrichten:
“Regressrisiko bei der Verordnung sonstiger Produkte zur Wundversorgung
06.12.2024 – Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollten bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Sonst besteht für verordnende Ärzte das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress…”
Übergangsregelung:
Ersatzkassen übernehmen bis 2. März 2025 die Kosten für sonstige Produkte zur Wundbehandlung und folgen damit der Bitte des Bundesgesundheitsministeriums. Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin mit den entsprechenden Produkten versorgt werden – Kostenübernahmeerklärungen sind somit nicht erforderlich.
Schreiben der VDK “Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundversorgung nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsfrist”