… ab Quartal 1-2025 über neues Serviceportal KV Saarland MedHub möglich
Ab dem Quartal 1-2025 steht Ihnen das neue Serviceportal KV Saarland MedHub zur Verfügung. Dieses ermöglicht die Übermittlung der Online-Abrechnung und der digitalen Sammelerklärung (SE).
Unser IT Servicedesk hat Sie bereits in einem gesonderten Anschreiben mithilfe einer Anleitung über das Abrechnungsportal MedHub informiert.
Kurz zum Ablauf der Abrechnungsabgabe:
Nach Upload Ihrer Quartalsabrechnung und der anschließenden Markierung als endgültig, erscheint Ihnen im nächsten Schritt ein Fenster zum Einreichen der Sammelerklärung. Diese ist komplett digital ausfüllbar. Mit ihrem Login im Serviceportal KV Saarland MedHub haben sie sich bereits authentifiziert. Demnach müssen Sie abschließend die digital ausgefüllte Sammelerklärung über eine Zwei-Klick-Bestätigung freigeben. Die Sammelerklärung wird danach an die KV Saarland gesendet.
Bitte beachten Sie, dass an die Übermittlung Ihrer endgültigen Quartalsabrechnung die Versendung der digitalen Sammelerklärung geknüpft ist. Somit gilt Ihre Quartalsabrechnung nur nach Versenden der digitalen Sammelerklärung als endgültig markiert.
Sollte eine Übertragung ab dem Quartal 1-2025 für Sie noch nicht möglich sein, so können Sie das gewohnte Abrechnungsportal (https://portal.kvsl.kv-safenet.de/) parallel zu unserem neuen Serviceportal KV Saarland MedHub noch bis zum 20.10.2025 nutzen. In diesem Fall erfolgt die Sammelerklärung wie gehabt in Papierform.
Eine Versendung der Sammelerklärung in Papierform ist ab dem Quartal 4-2025 ebenfalls nicht mehr zulässig.
NEU: Ab dem Quartal 1-2025 ist neben der Abrechnungsverarbeitung und Freigabe über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) eingereichte Abrechnungen ebenfalls ein manueller Upload über das KV Serviceportal MedHub möglich. Die Praxis kann selbstständig all ihre Dateien hochladen. Sodass das Einreichen von bspw. USB-Sticks bei der KV Saarland entfallen kann. Nach erfolgtem Upload werden Sie automatisch zur digitalen Sammelerklärung weitergeleitet. Der Ablauf ist identisch, wie im vierten Absatz („Kurz zum Ablauf der Abrechnungsabgabe“) beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter