Krebsregister Saarland – Meldepflicht

Datenübermittlung an das Krebsregister Saarland – Meldepflicht                       

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

klinische Krebsregister sind Werkzeuge der Krebsbekämpfung – mit ihrer Hilfe ist ein Monitoring der Auswirkungen von Tumorerkrankungen in der Bevölkerung möglich und es können Krebsfrüherkennung und Qualität der onkologischen Versorgung weiterentwickelt werden.

Zusätzlich zur Verwendung der Daten auf regionaler Ebene sollen die Daten der flächendeckenden klinischen Krebsregister zukünftig auch für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genutzt werden.

Als Pilot wird derzeit das Qualitätssicherungsverfahren „Lokal begrenztes Prostatakarzinom“ implementiert, in dem die flächendeckenden klinischen Krebsregister mit ihren auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Daten einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen leisten werden.

Aus diesem Anlass möchten wir Sie gemeinsam nochmals auf Ihre Mitwirkungspflicht bei der Krebsregistrierung hinweisen. Diese beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, gesetzlich vorgeschriebene Meldungen anlässlich der Diagnosestellung, nach Beginn und Abschluss einer spezifischen therapeutischen Maßnahme sowie bei Änderungen im Krankheitsverlauf an das Krebsregister durchzuführen. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung geleistet, die zuletzt im Februar 2024 angepasst wurde.

Übersicht über die meldepflichtigen Neubildungen:

Tumorformen und ICD-10-Code

  • Alle bösartigen Neubildungen
    – C00 – C97
  • In situ-Neubildungen ohne nicht-melanozytäre Carcinoma in situ der Haut
    – D00 – D09 ohne D04
  • Gutartige Neubildungen des ZNS
    – D32 – D33 und D35.2 – D35.4
  • Neubildungen unsicherer oder unbekannten Verhaltens ohne Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Haut
    – D37 – D48 ohne D48.5

Meldungen an das Krebsregister Saarland können elektronisch über das Meldeportal oder alternativ mittels Papierformularen durchgeführt werden.

Weitere Informationen und Materialien zur Meldungsdurchführung finden Sie auf der Homepage des Krebsregisters Saarland.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Saarland              

Ihr Krebsregister Saarland, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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