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Kinderkrankschreibung per Video und Telefon

Die ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes ist seit dem 1. Juli 2024 dauerhaft auch nach einer Anamnese per Video oder Telefon möglich. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu eine Regelung im Bundesmantelvertrag vereinbart. Diese war vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Pauschale für Versand
Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes können Praxen im EBM die Kostenpauschale 40129 (86 Cent) abrechnen.

Kein Einlesen der eGK
Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für die Bescheinigung nicht erforderlich. War das Kind im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

Um das Kind bei einem Video- oder Telefon-Kontakt zu authentifizieren, kann die Praxis bei den Eltern beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte bei der der KBV unter:

Kinderkrankschreibung dauerhaft auch per Video und Telefon möglich (kbv.de)

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