Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern
Die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Tätigkeit obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss, wobei es sich dabei um ein selbständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt.
Nach § 96 SGB V setzt sich der Zulassungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.
Der Zulassungsausschuss Ärzte ist paritätisch mit je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt, wobei im Zulassungsausschuss Psychotherapeuten mit drei Ärzten, zwei psychologischen Psychotherapeuten, einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten und sechs Vertretern der Krankenkassen in erweiterter Besetzung vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen im Wechsel.
Der Zulassungsausschuss entscheidet und beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) unter anderem über:
- Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren
- Ermächtigung von Ärzten beziehungsweise Institutionen
- Beschränkung auf den hälftigen Versorgungsauftrag
- Praxiskooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften)
- Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten
- Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
- Verlegung eines Praxissitzes
- Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
- Ruhen der Zulassung
- Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
- Nachbesetzungsverfahren
Antragsformulare und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Sitzung des Zulassungsausschusses erhalten Sie unter Links und Verweise oder hier.
Sitzungstermine 2024/2025
Für das Jahr 2024/2025 sind durch den Zulassungsausschuss für Ärzte folgende Sitzungstermine – jeweils an einem Mittwoch-Nachmittag (in der Regel ab 16:30 Uhr) festgelegt worden:
Zulassungsausschuss für Ärzte:
13. November 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 02. Oktober 2024
11. Dezember 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. Oktober 2024
22. Januar 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 11. Dezember 2024
26. Februar 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Januar 2025
19. März 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 05. Februar 2025
30. April 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 19. März 2025
21. Mai 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 09. April 2025
18. Juni 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 07. Mai 2025
16. Juli 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. Juni 2025
27. August 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. Juli 2025
24. September 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 13. August 2025
22. Oktober 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 10. September 2025
26. November 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Oktober 2025
10. Dezember 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 29. Oktober 2025
Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten:
27. November 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. Oktober 2024
05. März 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 22. Januar 2025
11. Juni 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. April 2025
03. September 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 23. Juli 2025
12. November 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 01. Oktober 2025
Ggf. erforderliche Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Zusammenstellung der Tagesordnung und somit die Aufnahme von Anträgen in Sitzungen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Die am häufigsten verwendeten Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite unter den “Links und Verweise”.
Zulassungsausschuss für Ärzte
66016 Saarbrücken
Postfach 10 16 43
Geschäftsstelle:
Europaallee 7 – 9
66113 Saarbrücken
(0681) 99 83 70
Telefax: (0681) 99 83 7 530
Per Kontaktformular: Thema “Sicherstellung/ Niederlassung”
Beratungsservice der KVS
Sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und zu den Formalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die unterschiedlichen Niederlassungs- und Kooperationsformen (z.B. Zulassung, Anstellung) finden Sie in der Rubrik “Formen der Niederlassung”.