Zulassungsausschuss

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern

Die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Tätigkeit obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss, wobei es sich dabei um ein selbständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt.

Nach § 96 SGB V setzt sich der Zulassungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.

Der Zulassungsausschuss Ärzte ist paritätisch mit je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt, wobei im Zulassungsausschuss Psychotherapeuten mit drei Ärzten, zwei psychologischen Psychotherapeuten, einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten und sechs Vertretern der Krankenkassen in erweiterter Besetzung vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen im Wechsel.

Der Zulassungsausschuss entscheidet und beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) unter anderem über:

  • Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren
  • Ermächtigung von Ärzten beziehungsweise Institutionen
  • Beschränkung auf den hälftigen Versorgungsauftrag
  • Praxiskooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften)
  • Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten
  • Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
  • Verlegung eines Praxissitzes
  • Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
  • Ruhen der Zulassung
  • Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
  • Nachbesetzungsverfahren

Antragsformulare und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Sitzung des Zulassungsausschusses erhalten Sie unter Links und Verweise oder hier.

Die Eintragung in das Arztregister ist Grund­voraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 SGB V). Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in der Rubrik ‘‘Sicherstellung– Arztregister‘‘.
 

Sitzungstermine 2024/2025

Für das Jahr 2024/2025 sind durch den Zulassungsausschuss für Ärzte folgende Sitzungstermine – jeweils an einem Mittwoch-Nachmittag (in der Regel ab 16:30 Uhr) festgelegt worden:

Zulassungsausschuss für Ärzte:

13. November 2024

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 02. Oktober 2024

11. Dezember 2024

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. Oktober 2024

22. Januar 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 11. Dezember 2025

26. Februar 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Januar 2025

19. März 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 05. Februar 2025

30. April 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 19. März 2025

21. Mai 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 09. April 2025

18. Juni 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 07. Mai 2025

16. Juli 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. Juni 2025

27. August 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. Juli 2025

24. September 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 13. August 2025

22. Oktober 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 10. September 2025

26. November 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Oktober 2025

10. Dezember 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 29. Oktober 2025

Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten:

27. November 2024

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. Oktober 2024

05. März 2025                  

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 22. Januar 2025

11. Juni 2025    

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. April 2025

03. September 2025      

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 23. Juli 2025

12. November 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 01. Oktober 2025

Ggf. erforderliche Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: Der Zulassungsausschuss beschließt nach § 36 Ärzte-ZV in Sitzungen. Über Anträge kann an den o.g. Sitzungsterminen nur entschieden werden, wenn diese vollständig vorliegen. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit – bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Die Zusammenstellung der Tagesordnung und somit die Aufnahme von Anträgen in Sitzungen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Die am häufigsten verwendeten Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite unter den “Links und Verweise”.
Anträge an den Zulassungsausschuss senden Sie bitte an:
Zulassungsausschuss für Ärzte
66016 Saarbrücken
Postfach 10 16 43

Geschäftsstelle:
Europaallee 7 – 9
66113 Saarbrücken
(0681) 99 83 70
Telefax: (0681) 99 83 7 530
Per Kontaktformular: Thema “Sicherstellung/ Niederlassung”

Beratungsservice der KVS

Sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und zu den Formalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die unterschiedlichen Niederlassungs- und Kooperationsformen (z.B. Zulassung, Anstellung) finden Sie in der Rubrik “Formen der Niederlassung”.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein