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Warteliste

Für die Eintragung in die Warteliste ist die Eintragung in ein Arztregister der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Grundvoraussetzung. Sollten Sie in einem anderen KV-Bezirk eingetragen sein, reichen Sie uns mit Ihrem Antrag einen Auszug über Ihre Arztregistereintragung ein.

Gemäß § 103 Abs. 5 SGB V führt die KV Saarland für jeden Planungsbereich aller Fachgruppen eine Warteliste. Mit dem Wartelisten-Eintrag dokumentiert der Arzt oder Psychotherapeut sein nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung gemäß seiner Facharztweiterbildung/ Ausbildung in einem Richtlinienverfahren. Besitzt ein Arzt mehrere abgeschlossene Facharztweiterbildungen, kann er sich auch für mehrere Fachgebiete auf die Warteliste setzen lassen; ebenso ist eine Eintragung für mehrere Planungsbereiche des KV-Bezirks möglich.

Bei der Auswahl der Bewerber für die Übernahme einer Vertrags(arzt)praxis nach § 103 Abs. 4 SGB V (demnach in einem zulassungsbeschränkten Planungsbereich) ist die Dauer der Eintragung in die Warteliste zu berücksichtigen.

Die Eintragung in die Warteliste führt nicht automatisch zur Aufnahme in die Bewerberliste für eine ausgeschriebene Vertrags(arzt)praxis; der Arzt/ Psychotherapeut muss sich auf einen ausgeschriebenen Vertrags(arzt)sitz in jedem Falle bewerben.

Antrag

Die Aufnahme in die Warteliste der KVS ist mit dem entsprechenden Formular zu beantragen. Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier.