Allgemein
Mit der gesetzlichen Verpflichtung der Praxen bis spätestens zum 30. Juni 2019 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein, wurde als erste Anwendung das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) verbindlich eingeführt.
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) geht es darum, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, aktuell zu halten.
Diese persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung können in der Praxis eingelesen und automatisiert aktualisiert werden.
Mit dem VSDM können Vertragsärzte und -psychotherapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.
Wird dies nicht getan, bzw. sind die technischen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt, wird das Honorar gem. § 291b Abs. 5 SGB V pauschal um 2,5 % gekürzt.
Voraussetzungen und Bestandteile
Sie benötigen für das VSDM:
- einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über einen E-Health-Konnektor
- einen Praxisausweis (SMC-B), der im stationären Kartenlesegerät eingelegt ist