Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)

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Verfahren 2 (QS WI) nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL

Am 01. Januar 2017 startete das zweite Verfahren der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel diese Qualitätssicherungsverfahrens. Die Qualitätssicherung zielt darauf ab herauszufinden, ob sich postoperativ eine nosokomiale Wundinfektion entwickelt hat.

Welche Fachgruppen sind betroffen?

Für das QS-Verfahren wurden Tracer-Eingriffe aus folgenden Fachgebieten ausgewählt: Chirurgie, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Chirurgie/Rheumatologie, Plastische Chirurgie, Frauenheilkunde, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Gynäkologische Onkologie, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin, Urologie

Leistungserbringer der oben genannten Fachgruppen, die im ersten und zweiten Quartal des Erfassungsjahres definierte Tracer-Operationen ambulant oder belegärztlich durchgeführt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS WI verpflichtet und müssen einmal jährlich an der Einrichtungsbefragung teilnehmen! Der online Fragebogen zur Einrichtungsbefragung muss bis zum Ende der Übermittlungsfrist (28.02. ) über das Webportal der KBV eingereicht werden.Allgemeine Informationen zu den Auslösekriterien der Einrichtungsbefragung (z. B. Auflistung der Tracer-Operationen) finden Sie in den Spezifikationen des IQTIGs

Durch die Teilnahme an der Einrichtungsbefragung erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Dokumentation.

Der Zeitaufwand für die Dokumentation wird seit dem 1. Januar 2019 vergütet.
Die GOP 01650 ist bis zu einem Höchstwert von 704 Punkten je Praxis und Quartal
von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Urologie abrechnungsfähig.
Diese GOP wird den Ärzten pro Quartal automatisch vergütet

Was sind Tracer-Eingriffe?

Als Tracer-Eingriffe werden jene Eingriffe bezeichnet, die im QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen ausgewählt wurden, um im Rahmen der Qualitätssicherung nachbeobachtet zu werden.

Informationen zu den Auslösekriterien der Einrichtungsbefragung (Auflistung der Tracer-Eingriffe) finden Sie in der jeweils gültigen Fassung der Spezifikation des IQTIG.
Der online Fragebogen zur Einrichtungsbefragung muss bis zum Ende der Übermittlungsfrist (28.02. ) über das Webportal der KBV eingereicht werden.

Teilnahme an der jährlichen Einrichtungsbefragung

Wenn Sie zur Teilnahme an der Einrichtungsbefragung verpflichtet sind, werden Sie im Laufe des vierten Quartals postalisch von der KV Saarland informiert. Der dafür erforderliche Fragebogen wird Ihnen über das KV-SafeNet Portal zur Verfügung gestellt:

Leistungserbringer, die am Verfahren QS WI der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung teilnehmen, sind verpflichtet, ihre Patienten anhand von Merkblättern über Zweck und Inhalt dieses Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren.Patienteninformation des GBA

Belegärztliche Eingriffe

Nach einer Aussetzung startete zum 01. Januar 2022 wieder die belegärztliche Dokumentation. Somit sind Belegärzte, die mindestens einen Tracer-Eingriff durchgeführt haben, verpflichtet ebenfalls an einer Einrichtungsbefragung teilzunehmen. Das bedeutet, dass Sie in diesen Fällen den Fragebogen für die belegärztliche und zusätzlich für die ambulante Einrichtung ausfüllen (sofern in beiden Fällen Leistungen erbracht und abgerechnet wurden)

Eingriffe die in Nebenbetriebsstätten durchgeführt wurden

Je Hauptbetriebsstätte ist die Einrichtungsbefragung nur einmal durchzuführen, auch wenn die definierten Operationen an mehreren Nebenbetriebsstätten und/oder auch durch mehrere Leistungserbringer durchgeführt wurden. Diese müssen sich dann untereinander verständigen, wer die Einrichtungsbefragung für die Hauptbetriebsstätte ausfüllt und versendet.

Übermittlungsfristen für den Leistungserbringer

Die Einrichtungsbefragung findet immer jährlich in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar statt und bezieht sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Korrekturen können bis zum 15. März des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres durchgeführt werden.

Kostenfreies Webportal zur Dokumentation mit Leitfaden

Den teilnehmenden Leistungserbringern wird der dafür erforderliche Fragebogen über das KV-SafeNet Portal zur Verfügung gestellt.

Der Leitfaden zum Webportal „Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene“ enthält eine Kurzanleitung und
hilfreiche Hinweise zur Nutzung des Webportals. Zusätzlich finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) u, A. auch die
Digitale Ausfüllhilfe mit ausführlichen Erläuterungen zum Fragebogen zur Einrichtungsbefragung.

Rückmeldeberichte

Die an der Einrichtungsbefragung beteiligten Einrichtungen erhalten eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung. Dazu werden jedem teilnehmenden Leistungserbringer die Raten der nosokomialen postoperativen Wundinfektionen in seiner Einrichtung im Vergleich zum Gesamtergebnis aller teilnehmenden Leistungserbringer (getrennt nach ambulanten und stationären Operationen) mitgeteilt.

Stellungnahmeverfahren durch die LAG Saarland

Wenn die KV Saarland Sie – im Auftrag der LAG Saarland– zum Stellungnahmeverfahren auffordert, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten rechnerische Auffälligkeiten ergeben und es wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet.

Bitte beachten Sie: Sie sind zur Teilnahme am Stellungnahmeverfahren verpflichtet, wenn Sie nicht teilnehmen, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen (vgl. Teil 1 § 17 DeQS-RL)

Ergebnisse der Qualitätssicherung im Bundesqualitätsbericht

Der Bundesqualitätsbericht (BQB) ist eine Veröffentlichung der aggregierten Qualitätssicherungsergebnisse auf Bundesebene und wird zum jeweils 15. August veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen
Grundlage für die Einführung der sQS ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In den themenspezifischen Bestimmungen werden Festlegungen und Zuordnungen zu den jeweiligen Verfahren getroffen sowie die Verfahren näher geregelt. DeQS-RL Teil 2 – Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI).

Umfangreiche Informations- und Servicenagebote

Um die betroffenen Ärzte bestmöglich zu informieren und auf evtl. folgende Befragung zum
Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, stellen wir Ihnen auf der Homepage der KV Saarland umfangreiche Informationsangebote zur Verfügung.

Hilfreiche Informationen zu ausgewählten wichtigen Punkten der Einrichtungsbefragung haben wir Ihnen hier aufgeführt:-> Prävention postoperativer Wundinfektionen-> Umsetzung der saarländischen Hygieneverordnung-> perioperativer Antibiotikaprophylaxe ->Leitlinie zur Antibiotikatherapie-> Antibiotikaresistenzlage-> geeignete Haarentfernung vor operativen Eingriffen-> interne Standards zu Wundversorgung und Verbandswechsel-> MRSA-> InfectoAppDemnächst finden Sie zusätzliche weiterführende Erläuterungen und Hilfestellungen zum Ausfüllen der jährlichen Einrichtungsbefragung WI auf der Homepage der KV Saarland.
Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular

Für weitere Informationen und Anregungen steht Ihnen die KVS/Datenannahmestelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Telefon: 0681/ 998370         
oder per Kontaktformular: Thema “Qualitätssicherung”

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