Unfallversicherungsträger Stand 10/22

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Verordnungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall erforderlich sind, werden oftmals fälschlicherweise zu Lasten der gesetzlichen Kranken­versicherung ausgestellt.

Da die Kosten solcher falsch gekennzeichneter Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und außerdem auch dem Ausgabe Volumen der betreffenden Arztpraxis zugeordnet werden, bitten wir folgen­des zu beachten:

Arznei- und Verbandmittel

Der behandelnde Arzt kann Arznei- und Verbandmittel verordnen.

Zu verwendender Vordruck: Muster 16

Hilfsmittel

Hilfsmittel mit Ausnahme von Seh- und Hörhilfen kann nur der D/H-Arzt verordnen.

Zu verwendende Vordrucke: Muster 16 bzw. für Seh- und Hörhilfen Muster 8 oder 15

Heilmittel

Heilmittel kann nur der D-/H-Arzt verordnen, andere Ärzte nur mit vorheriger Genehmigung des Unfallversicherungsträgers.

Liegt die Genehmigung vor, entfällt die Vorstellpflicht beim Durchgangsarzt.

Zu verwendende Vordrucke: Für die Verordnung von Krankengymnastik/physikalische Therapie sind die von den Unfallversicherungsträgern vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Wichtig für Ihr Ausgabenvolumen: “Berufsgenossenschaft“ auf der Verordnung eintragen.

Wichtig für die Verordnung

Bei der Verordnung sowohl für Arznei- und Verbandmittel als auch für Hilfsmittel ist neben der Bezeichnung des Unfallversicherungsträgers auch der Unfalltag und Unfallbetrieb, z. B. Kindertageseinrichtung, Schule, Hoch­schule anzugeben.

Weiterhin sind das Ankreuzfeld „Arbeitsunfall“ zu kennzeichnen und der Freivermerk einzutragen.

Wenn bei Ausstellung einer Verordnung zur Vereinfachung die Kranken­versichertenkarte eingelesen wird, ist dringend darauf zu achten, dass die Krankenkassennummer entfernt bzw. gestrichen und darüber handschrift­lich „BG“ oder „Berufsgenossenschaft“ eingetragen wird. Nur so ist gesichert, dass die Arznei- und Hilfsmittel über die eigentlich zuständige Berufsgenossenschaft abgerechnet werden und die Abrechnung nicht fälschlicherweise über die Krankenkasse erfolgt und damit budgetrelevant verbucht wird.

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