Trinkwasserhygiene

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Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten

  • Verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement vom Trinkwasser-Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher
  • Gesundheitsämter prüfen das Risikomanagement und müssen Untersuchungspläne genehmigen
  • Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
  • Neue Qualitätsparameter
  • Verschärfung bei den Paramatern Blei, Chrom, Arsen
  • Der Austausch oder die Stilllegung von Bleirohrleitungen in der Trinkwasserinstallation ist bis 12. Januar 2026 verpflichtend
  • Neue Informationspflichten der Betreiber
  • Europaweit vereinheitlicht: hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Verpflichtende Risikobewertung

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind zukünftig verpflichtet, Risiken für das Trinkwasser zu bewerten und mögliche Gefährdungen aufzudecken. Dies gilt für den gesamten Weg des Wassers: von der Quelle über die Aufbereitung und Speicherung bis zur Entnahmearmatur im Haushalt resp. in der Praxis. So soll eine verminderte Wasserqualität möglichst frühzeitig auffallen.

Neue Grenzwerte:

  • PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Ab 2026 dürfen 20 PFAS den Grenzwert von 100 ng/L in der Summe nicht mehr überschreiten. Für die vier kritischsten PFAS ist ab 2028 ein Höchstwert von 20 ng/L vorgesehen
  • Bisphenol A
  • Halogenessigsäuren
  • Chlorit, Chlorat
  • Microcystin-LR
  • Somatische Coliphagen für das Rohwasser (Indikator für eine Virenbelastung)

Strengere Grenzwerte:

  • Arsen
  • Betreiber von Trinkwasseranlagen müssen Blei bis 2026 aus Ihren Anlagen entfernen
  • Chrom
  • Maßnahmen zur Verringerung der Legionellenbelastung im Trinkwasser müssen nicht erst bei Überschreitung, sondern bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes von 100 KBE/100ml ergriffen werden
Der Gesetzgeber gewährt bei einigen Parametern längere Übergangsfristen, bis die Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Regeln zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen neu geordnet

Der DVGW hat seine Technischen Regeln mit hygienischen Anforderungen für Trinkwasserinstallationen in der DVGW-W-551-Reihe neu aufgestellt. Übersichtliche und kurz dargestellte Informationen zu relevanten Fragestellungen und aktuellen Themen rund um die Trinkwasser-Installation, finden Sie unter twin – Informationen.

Empfehlungen und Stellungnahmen zu Gesundheitsschutz

Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit – angesiedelt beim Umweltbundesamt. Sie berät beide Behörden – in Ergänzung und Erläuterung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Fragen der Trinkwasserhygiene und gibt hierzu Empfehlungen heraus, die insbesondere dem vorbeugenden Gesundheitsschutz verpflichtet sind.

Überwachungsbehörden und Aufsichtsbehörde im Saarland

Die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen wurde an die Gesundheitsämter übertragen. Die fachliche Aufsicht hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (Abteilung E) inne.

Sie haben Fragen – Wir haben Antworten

Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne mit seinem Fachwissen zu Trinkwasserhygiene, Technischen Regeln und vorbeugendem Gesundheitsschutz sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular
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