#Verfalldatum
Wenn das Verfalldatum abgelaufen ist, darf das Instrument oder das medizinische Gerät nicht verwendet werden. Verfalldatum ist das vom Hersteller angegebene Datum, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung des Medizinprodukts nachweislich möglich ist.
#Sterilgutlagerfrist
Die Sterilgutlagerfrist bezieht sich auf das Sterilbarrieresystem sowie die angegebene Lagerzeit und kann vom Verfalldatum abweichen.
#Verpackungsintegrität
Sterilgutverpackungen aus Papier oder Papier/Folie sind per Augenschein auf Defekte bzw. defekte Siegelnähte zu prüfen. Sollten Verschlusssiegel an Sterilgut-Containern angebracht sein, müssen diese unversehrt sein. Filter müssen unbeschädigt sein.
Zwischen den Dichtungen von Containern darf die Innenumhüllung nicht eingeklemmt sein. Vliesverpackungen dürfen nicht beschädigt und müssen ordnungsgemäß mit Klebeband verschlossen sein.
#Indikatoren
Farbmarkierungen auf dem Etikett, Klebestreifen oder der Plombe sind auf den erforderlichen Farbumschlag zu prüfen.
Ein fehlender Farbumschlag der Behandlungsindikatoren zeigt, dass die enthaltenen Instrumente keinem Sterilisationsverfahren ausgesetzt waren. Eine ungenügende Sterilisationswirkung zeigen sie leider nicht an.
#Transport und Lagerung
Stellen Sie sicher, dass die Sterilgutverpackung während des Transports und der Lagerung unter geeigneten Bedingungen aufbewahrt wurde, um die Sterilität zu gewährleisten.
Die Lagerung ist eher ereignis- als zeitbezogen zu betrachten. Vor dem Öffnen einer Sterilgutlagerverpackung, z. B. ein Staubschutzbeutel oder ein Umkarton, ist möglicher Staub zu entfernen. In der Praxis kann dies z. B. mit einem feuchten, mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch geschehen.
#Chargennummer
Überprüfen Sie die Chargennummer, um sicherzustellen, dass das Instrument oder das medizinische Gerät einer gültigen Charge zugeordnet werden kann, um im Einzelfall auf die Dokumentation der Aufbereitung zurückgreifen zu können.