Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland zur Notfallreform

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Aus Sicht der KVS ist die Notfallreform selbst überfällig. Das gilt nicht erst seit Beginn dieser Legislaturperiode. Sie war bereits unter dem vorigen Gesundheitsminister geplant und wurde wegen Corona verschoben. Die KVS begrüßt daher den Vorstoß des Gesundheitsministers.

Eine „qualifizierte Patientensteuerung“ durch Vernetzung zwischen dem ambulanten Bereitschaftsdienst (116117) und den Rettungsleitstellen (112) sowie der Ermöglichung einer klaren und rechtssicheren Überleitung von Hilfesuchenden mit standardisierter Ersteinschätzung wird ebenfalls von der KVS begrüßt.

Integrierte Leitstelle (Zusammenführung aller Notfall-Anrufe über die 112/ 116117 am Wochenende und in Randzeiten)

Es besteht bereits eine enge Kooperation zwischen dem ambulanten Bereitschaftsdienst im Saarland (116117) und der Rettungsleitstelle (112). Ab April 2024 wird der bisher von der Rettungsleitstelle übernommene Dienst sonntags für die 116117 in Eigenregie durchgeführt. Wir arbeiten auch an der Zusammenführung der IT-Strukturen, die künftig bei der Rettungsleitstelle betreut werden sollen. Dies ist die Voraussetzung für die 24/7 Betreuung, die im Notfallgesetz auch für die KV bindend werden soll.

Die Rolle der KVS bei Zusammenführung bei der Zusammenführung von 112 und 116117

Im Gesetz ist die Betreuung der 116117 durch die KV vorgesehen, die 112 ist für Fälle vorgesehen, die einen Rettungseinsatz erfordern (Zuständigkeit Rettungsleitstelle). Die Kommunikation beider Nummern läuft bereits seit Jahren.

Wie die KVS die angekündigten Neuerungen bewertet

Die Notfallversorgung soll in Integrierten Notfallzentren (INZ) in enger Zusammenarbeit zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenhäusern erfolgen. An einem gemeinsamen Tresen soll der geeignete Weg für Patienten nach einem standardisierten Ersteinschätzungsverfahren festgelegt werden.

Der Datenaustausch zwischen beiden Einheiten wird verpflichtend. Dies vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen und Doppelbefragungen, wenn Patienten innerhalb der Systeme weitergeleitet werden. Bisher ist dies nicht möglich durch sektorale Trennung der Informationssysteme.

Diese Änderung begrüßen wir ausdrücklich.

Unklar bleibt bisher die notwendige Zahl an INZ . Es gibt es aktuell nur eine grobe Aussage. Herr Lauterbach sprach von einem INZ je 400.000 Einwohner, dies würde für das Saarland maximal 3 INZ bedeuten.

Bereits heute gibt es in deutschen Krankenhäusern rund 550 KV-Notdienstpraxen, die bei der Planung der INZ berücksichtigt werden könnten. Laut BMG-Entwurf sollen die KV-Notdienstpraxen in den INZ gesetzlich wie folgt festgelegt werden:

Wochenende/Feiertage: 9 bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr.

Als realitätsfern muss die KV die Pläne für eine aufsuchende Versorgung 24/7 – also an allen Tagen der Woche zu allen Zeiten einstufen. Dies ist personell aktuell nicht

leistbar, da die Niedergelassenen in ihren Praxen gebraucht werden. Es würde eine unwirtschaftliche Parallelstruktur aufgebaut.

Die ambulante Versorgung findet nach wie vor hauptsächlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte statt. Diese müsste dann wegen fehlender Personalressourcen weiter eingeschränkt werden. Auch wenn das System durch zu bestimmende delegierte nichtmedizinische Dienste personell entlastet werden soll, erscheint es fraglich, ob hier ein ausreichend entlastender Beitrag geleistet werden kann.

Weiterhin soll zusätzlich eine telemedizinische Versorgung an allen Tagen der Woche für 24 Stunden von der KV für den allgemeinen und pädiatrischen Dienst zur Verfügung gestellt werden. Auch dies würde den Einsatz erheblicher zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen erfordern. Grundsätzlich ist die KV für den weiteren Ausbau der Telemedizin zur Entlastung der BDP-Struktur. Allerdings muss überlegt werden, wer dies noch leisten kann. Die fehlende Finanzierungsgrundlage ist bisher auch nicht berücksichtigt.

Die Bewertung der KBV zur Notfallreform lautet:  Eine „Mixtur aus positiven Ansätzen und versorgungsfernen Ideen“. Diese Position unterstützt die KV Saarland gemäß dem aktuellen Stand des Eckpunktepapiers ausdrücklich. Man muss daher weiter an dem Eckpunktepapier arbeiten und das aktuell von der KV noch Leistbare berücksichtigen.

Stand: 22.01.2024

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