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Allgemein – Sonstige Kostenträger

Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen.

Dazu gehören:

Abrechnungsmodalitäten

Zu den aktuellen Abrechnungsmodalitäten der Sonstigen Kostenträger, u. a. der Einreichung der Behandlungsscheine und weiterer Besonderheiten, haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt, in dem die wichtigsten Regelungen zusammengefasst sind.

Das Merkblatt können Sie unter den Links und Verweise herunterladen.

Ebenso haben wir Ihnen in Ausgabe 1/2024 KVS-Aktuell – Februar 2024, Anlage 1 Abrechnungsrundschreiben – noch mal aufgeführt welche Behandlungsscheine/ Unterlagen sonstiger Kostenträger in der Praxis aufzubewahren und nicht an die KVS zu übermitteln sind. Die KVS wird diese Unterlagen nicht mehr an die Praxen zurücksenden, sondern datenschutzkonform vernichten, da wir nicht zur Aufbewahrung und Rücksendung verpflichtet sind. Die Pflicht liegt in der Praxis die Unterlagen vorzuhalten.

Die Ausgabe 1/2024 KVS-Aktuell – Februar 2024, Anlage 1 Abrechnungsrundschreiben – können Sie unter Links und Verweise herunterladen.