Die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von Versicherten auf Schutzimpfungen.
Die regionalen Impfvereinbarungen mit den Krankenkassenverbänden regeln die Vergütung der Impfleistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt werden.
Regionale Impfvereinbarung und Pseudonummern für Covid-19-Impfungen ab dem 08. April 2023
Mit Wirkung zum 08. April 2023 wird die COVID-19-Impfung mit einer Vergütung von 15,00 € in die regionale Impfvereinbarung aufgenommen. Die gültigen Abrechnungsnummern der COVID-19-Impfung, sowie Informationen zur Impfstoffbestellung und Impfzubehör finden Sie im aktuellen „Leistungs- und Vergütungsverzeichnis für Schutzimpfungen“ im Downloadbereich.
Der Betrag teilt sich wie folgt auf:
- 10,00 € für die ärztliche Impfleistung
- 2,50 € für den entstehenden Dokumentationsaufwand durch die COVID-19-Impfsurveillance und die COVID-19-Vorsorge-Verordnung vom 08.04.2023
- 2,50 € für den Mehraufwand (Mehrdosenbehältnisse, der Lagerung der Impfstoffe und die Terminorganisation). Die Vergütung der Mehraufwände bleibt bis zu deren Ende bestehen.
Das Leistungs- und Vergütungsverzeichnis der Schutzimpfungen (siehe Vertragsübersicht) sowie weitere Informationen zu den Impfungen finden Sie unter folgendem Link.