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Sammelerklärung

Die Sammelerklärung ist ein fester Bestandteil der Abrechnung (§ 2 Absatz 2 der Abrechnungsbestimmungen der KV Saarland). Sie ersetzt die Einzelunterschriften auf den Behandlungsausweisen. Der Vertragsarzt erklärt mit der Sammelerklärung, dass die abgerechneten Leistungen persönlich oder durch den Urlaubs- bzw. Krankheitsvertreter oder den angestellten Arzt/Assistenten erbracht wurden. Des Weiteren versichert der Unterzeichner mit seiner Unterschrift die sachliche Richtigkeit der Abrechnung.

Infolgedessen liegt eine vollständige Abrechnung nur dann vor, wenn die Sammelerklärung ordnungsgemäß ausgefüllt, sowie unterschrieben ist und in Verbindung (in schriftlicher Form per Post oder Fax) mit der Online-Abrechnung bis zur entsprechenden Frist eingereicht wurde.

Um in den Arztpraxen den Aufwand so gering wie nur möglich zu halten, steht Ihnen ab dem Quartal 4/2019 eine neue kompakte Sammelerklärung zur Verfügung. Wir bitten Sie, zukünftig nur noch das aktuelle Formular mit Ihrer Quartalsabrechnung einzureichen.

Die neue Sammelerklärung wird Ihnen auf drei Wegen zur Verfügung gestellt:

  1. Ein Blankoformular erhalten Sie in der Anlage zu Ihrem Honorarbescheid.
  2. Die Sammelerklärung zum direkten Download.
  3. Darüber hinaus wird die Sammelerklärung in unserem Online-Portal verfügbar sein. Einfach online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden.