Bei Baumaßnahmen, also Neubau einer Praxis oder Nutzungsänderung z.B. ehemaliger Büroräume oder eines Wohnhauses, wird das Gesundheitsamt durch die untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) informiert. Das Gesundheitsamt unterstützt die UBA bei der Bearbeitung der Anträge durch seine fachliche Beratung.
Maßgeblich sind dabei die Beurteilung der Räumlichkeiten und Wegeführung (Baupläne) sowie der bauseitigen Ausstattung (Wände, Böden, Lüftung, Sanitäreinrichtungen, Waschbecken), des Tätigkeits-Spektrums, insbesondere des Eingriffsspektrums beim Ambulanten Operieren (SSI-Risiko) und der Darstellung von Betriebsabläufen wie Vorratshaltung und Entsorgung.
Für eine sachgerechte, schnelle Bearbeitung der Anträge ist das Hinzufügen von Beschreibungen geplanter Betriebsabläufe und Hygienemaßnahmen sowie eines Kataloges der vorgesehenen Eingriffe zu den Bauplänen unbedingt erforderlich.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) wird ebenfalls seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde über eine Neubaumaßnahme oder Nutzungsänderung in Kenntnis gesetzt. Das LUA unterstützt die UBA fachlich dahingehend, dass es eine Stellungnahme zur Darstellung zur Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP) abgibt.
Kick-Off – Behörden in die Planung mit einbeziehen
Wir empfehlen Ihnen bereits in der ersten Planungsphase, dem sog. “Kick-Off”, das Gesundheitsamt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz – konstruktiv-beratend – zu beteiligen. So können evtl. Forderungen oder Empfehlungen der Behörden bereits zu Beginn in die Planung einfließen und Friktionen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ausgeschlossen werden.