Praxisgemeinschaft

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Die Praxisgemeinschaft ist eine Form der Kooperation von Ärzten. Das Ziel einer Praxisgemeinschaft ist aber nicht die gemeinsame Behandlung von Patienten, sondern die gemeinsame Nutzung sachlicher sowie personeller Mittel, um Kosten zu reduzieren.

Hierbei schließen sich zwei oder mehrere Vertragsärzte bzw. Psychotherapeuten gleicher oder verschiedener Fachgebiete zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Im Unterschied zur Berufsausübungsgemeinschaft betreibt jeder an einer Praxisgemeinschaft beteiligte Arzt rechtlich eine eigene Praxis. Er behandelt unabhängig von den Praxisgemeinschaftspartnern seine eigenen Patienten, verfügt über eine eigene Patientenkartei und einen eigenen Patientenstamm. Da der einzelne Arzt über den vereinbarten Gesellschaftszweck der Praxisgemeinschaft hinaus rechtlich nicht mit den Praxen der anderen Ärzte der Praxisgemeinschaft verbunden ist, rechnet er seine ärztlichen Leistungen eigenständig mit der KV ab.

Möchten Sie eine Praxisgemeinschaft gründen, ist dies der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung anzuzeigen. Eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich

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