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Praxisaufgabe/-übernahme – Was passiert mit meinen TI Komponenten?

TI-Komponenten

  • Kartenterminals:
    Stationäre und mobile Kartenterminals (KT), die Sie im Rahmen der TI-Anbindung angeschafft haben, sind Ihr Eigentum.
  • Konnektoren:
    Klären Sie mit dem Hersteller/Verkäufer des TI Konnektors, was Sie bei einer Praxisbeendigung beachten müssen.

Die Übernahme/Übergabe der TI-Komponenten bei einem Inhaberwechsel der Praxis ist grundsätzlich möglich. Für den Konnektor ist aber durch den Verkäufer (oder seinen IT-Dienstleister) eine De-Registrierung beim Zugangsdienstprovider durchzuführen. Die dazu notwendigen Schritte sind im Handbuch des Konnektors, wie durch die gematik gefordert (TIP1-A_5655 Deregistrierung bei Außerbetriebnahme), beschrieben. Der Käufer muss vor einer erneuten Inbetriebnahme die Unversehrtheit des Konnektors prüfen (Gehäuse-Siegel).

VPN-Zugangsdienste sowie Wartungsverträge

VPN-Zugangsdienste und Wartungsverträge können wegen der Praxisaufgabe meist außerordentlich gekündigt werden. Klären Sie dies direkt mit dem Anbieter. Bei einer Praxisübernahme können mit dem alten Anbieter neue Verträge abgeschlossen werden.

Praxisausweise (SMC-B Karten)

Beachten Sie bezüglich SMC-B Karten des stat. KT ggf. auch mobilen KT den Vertrag mit dem Kartenhersteller und die Laufzeit des Vertrages. Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskostenpauschale endet im Quartal der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Praxis. Eine Sperrung der SMC-B Karte ist dann notwendig, wenn Sie Ihre Praxistätigkeit einstellen bzw. die BSNR beendet wird. Die Sperrung der Karte kann durch die KV Saarland erfolgen (automatisch nach 4 Quartalen) oder Sie nehmen die Sperrung im Antragsportal Ihres SMC-B Kartenanbieters vor. Die Karte selbst muss entsorgt (physikalisch vernichtet, zerschnitten) werden.
Bitte denken Sie daran, die Karte erst dann zu sperren, wenn Sie ihre letzte Honorarabrechnung im KV Online Portale eingesehen haben. Denn durch eine direkte Sperrung kann nicht mehr über die TI auf das SNK zugegriffen werden.

Wegen der Vorgehensweise mit dem Praxisausweis bei einer Praxisübernahme nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Service Desk auf.

Die KV Saarland zahlt die von den Krankenkassen finanzierten Fördergelder gemäß der geltenden Finanzierungsvereinbarung an die Praxis aus. Rückforderungen bei Praxisbeendigungen sind darin nicht vorgesehen.

Ansprechpartner für Rückfragen: IT-Service Desk: 0681-99837-0