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Praxisabgabe – die wichtigsten Tipps

Planen Sie genügend Zeit für Ihre Praxisabgabe ein, denn nicht immer findet sich zeitnah eine geeignete Nachfolge. Nutzen Sie daher alle Möglichkeiten und planen Sie Ihre Praxisabgabe sorgfältig. Die KV Saarland unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Folgende Tipps können bei der Suche nach einer geeigneten Nachfolge hilfreich für Sie sein:

  • Richtige Planung:

Eine Nachfolgeplanung sollte rechtzeitig begonnen und stringent durchgeführt werden. Unsere Empfehlung: mindestens 2 Jahre vor der geplanten Übergabe aktiv werden – damit auch alle rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Aspekte geklärt werden können.

  • Weiterbildung in der Praxis:

Nehmen Sie frühzeitig eine Weiterbildungsassistenz in Ihre Praxis und bilden diese selbst aus. Dadurch lernt die Weiterbildungsassistenz als potenzielle Praxisnachfolge bereits den Praxisablauf kennen und somit können Sie in Ruhe die Abgabe planen. Ein weiterer Aspekt hierbei ist, dass sich Ihre Patientinnen und Patienten nicht augenblicklich an eine neue Ärztin oder Arzt gewöhnen müssen. Die KV Saarland berät Sie gerne über die Antragstellung für eine Beschäftigung und eine Förderung von Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung.

  • Persönliche Kontakte

Nutzen Sie Ihre privaten Kontakte und sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Bekanntermaßen kennt man im Saarland jemanden, der jemanden kennt.

  • KV Saarland

Nutzen Sie die Angebote der KV Saarland. Die angebotenen Seminare geben immer die Möglichkeit, potenzielle Nachfolgeinteressenten kennenzulernen. Weiterhin bietet die KV Saarland eine Praxis- und Stellenbörse auf der Homepage an. Schalten Sie in dieser Börse ein Inserat oder suchen Sie nach einer potenziellen Nachfolge. Nutzen Sie ebenfalls gerne den individuellen Beratungs- und Vermittlungsservice der KV Saarland.

  • Kommunen

Gehen Sie auf Ihre Kommune zu. Sprechen Sie dort mit den Verantwortlichen, da den Bürgermeisterinnen oder den Bürgersmeistern bzw. den Gesundheitsmanagenden die Versorgungssituation bewusst ist. Sie kennen die Gegebenheiten und könnten wertvolle Kontakte knüpfen.

  • Langsam in den Ruhestand

Sie müssen nicht sofort aufhören, sondern können weiterhin als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in der Praxis tätig bleiben. So sind Sie weiterhin Ansprechpartner für Ihre Patienten und können langsam in den verdienten Ruhestand gehen. Sie können sich z.B. mit einer halben oder einer viertel Stelle anstellen lassen. Weiterhin gibt es verschiedene Möglichkeiten der Teilzulassung oder des Jobsharings. Gerne berät Sie die KV Saarland dahingehend.

  • Assistententätigkeit

Sie können aber auch zur Überbrückung bis zu Ihrer Praxisabgabe bereits eine sogenannte „Kennenlernassistenz“ anstellen. Sollten Sie eine potenzielle Nachfolgerin oder Nachfolger haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate zusammen mit Ihnen in Ihrer Praxis tätig werden.

  • Abgabe zur Zweigstelle/MVZ

Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Praxisübernehmer oder die –übernehmerin die Praxis wie Sie weiterführt. Die Interessenten haben verschiedene Möglichkeiten die Praxis zum Beispiel in Form einer Zweigstelle oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) weiterzuführen.

  • Rechtliche Aspekte

Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig von einem Steuerberater und auch einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Diese können Sie bei Ihrem Vorhaben privatrechtlich unterstützen.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben immer die aktuelle Bedarfsplanung und die Versorgungssituation in Ihrem Mittelbereich oder Landkreis!