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Postbeamtenkrankenkasse Post-A (Angestellte)

Die Abrechnung erfolgt mit der allgemeinen Krankenversichertenkarte des Versicherten der Post A.

Kann der Patient keine eGK vorlegen, ist die Versichertenkarte innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Ist diese Frist verstrichen, kann der Arzt eine Privatvergütung vom Versicherten für die Behandlung verlangen. Wird dem Vertragsarzt bis zum Ende des Quartals die Krankenversichertenkarte vorgelegt, ist die entrichtete Vergütung zurückzuzahlen.

Für Verordnungen von Arzneimitteln ist Muster 16 zu verwenden.

Die vertraglichen Grundlagen sowie die aktuellen Abrechnungsmodalitäten finden Sie unter Links und Verweise.