Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für die AEMP
Der Dokumentationsumfang in einer AEMP ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften und Empfehlungen. Die Aufbewahrungszeiträume sind individuell im QM der AEMP festzulegen. Der Mindestzeitraum der Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die Aufbereitung von Medizinprodukten liegt bei 5 Jahren. In den meisten Fällen dürfte dieser Zeitraum aber nicht ausreichend sein.