Allgemein – Sonstige Kostenträger

Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen. Dazu gehören: Abrechnungsmodalitäten Zu den aktuellen Abrechnungsmodalitäten der Sonstigen Kostenträger, u. a. der Einreichung der Behandlungsscheine und weiterer Besonderheiten, haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt, in dem die wichtigsten Regelungen zusammengefasst sind. Das Merkblatt können Sie unter den Links und Verweise […]

KOV/BVG/BEG

Die Abrechnung von Behandlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz bzw. Kriegsopferversorgungsgesetz erfolgt je nach Fall mit der Versichertenkarte oder Überweisungsschein. In diesen Fällen ist in der Kostenträgeruntergruppe Feldkennung FK 4106 die 02 sowie in der Besonderen Personengruppe Feldkennung FK 4131 die 06 einzutragen bzw. auf der Versichertenkarte hinterlegt. Bei Verordnungen bezüglich Anspruchsberechtigten nach dem BVG/BEG/KOV ist […]

Bundeswehr

Beim Anlegen des Überweisungsscheines im System ist entweder die Kostenträgernummer 79868 für die ärztliche Behandlung des Soldaten oder die 79869 zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit oder Musterungsuntersuchung einzutragen. Die Behandlung von Soldaten der Bundeswehr erfolgt auf Überweisung des Bundeswehrarztes bzw. im Notfall durch Vorzeigen des Dienstausweises (im System ist in diesem Fall entweder in dem Feld […]

Sozialhilfe/Asyl mit Behandlungsschein

Die Behandlung/Abrechnung von Asylbewerbern/ Sozialhilfeempfängern erfolgt über die eGK oder mit Behandlungsschein vom Sozialamt. Der Behandlungsschein vom Sozialamt ist im Original an die KV zu entrichten. Es ist keine besondere Personengruppe in der Feldkennung FK 4131 anzugeben. Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt Abrechnungsmodalitäten Sonstige Kostenträger der KV Saarland sowie der KV Rheinland-Pfalz und in […]

Polizeikassen

Die Abrechnung erfolgt entweder mit der allgemeinen Heilfürsorgekarte (HfK) bzw. elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und/oder bei sonstigen Polizeikassen ohne Versichertenkarte mit Überweisungsschein der polizeiärztlichen Dienste (im System ist in diesem Falle in dem Feld mit der Kennung 4219 die Pseudo-BSNR 77 77 777 00 einzutragen). Kann der Patient im Not- oder Ausnahmefall keine HfK bzw. eGK […]

Konsiliarfälle

Grundsätzlich dürfen stationäre Patienten keine Behandlung von niedergelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Gibt es jedoch im Krankenhaus keinen Facharzt für das notwendige Anliegen des Patienten kann der Patient von einem niedergelassenen Arzt als Konsiliarfall behandelt werden. Das Krankenhaus veranlasst in diesen Fällen ein Konsil und gibt dem Patienten einen roten Konsil-Schein für die Behandlung mit. […]

Vertreterverzeichnis

Wie werde ich Bereitschaftsdienstarzt im Saarland? Um im Saarland als Bereitschaftsdienstarzt tätig werden zu können, lassen Sie sich zunächst ins Vertreterverzeichnis der KV Saarland aufnehmen: In das Vertreterverzeichnis können (§ 9 Abs. 3 BDO) Ärzte aufgenommen werden, die auf Grundlage ihres bisherigen ärztlichen Werdeganges die Gewähr für einen fachlich qualifizierten Bereitschaftsdienst nachweisen. Hierzu ist der […]

Bereitschaftsdienstordnung

Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist gem. § 75 Abs. 1b SGB V die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung auch zu den sprechstundenfreien Zeiten. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung richtet die Kassenärztliche Vereinigung Saarland auf Grundlage der anliegenden Bestimmungen der Bereitschaftsdienstordnung den ärztlichen Bereitschaftsdienst ein. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist darauf ausgerichtet, in Fällen akuter Behandlungsbedürftigkeitbis zur Behandlungsübernahme im […]

Aktuelle Informationen für Medizinstudenten

Auf unserer Nachwuchsseite haben wir wichtige Informationen für Medizinstudenten, Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten sowie Fachärztinnen und Fachärzte zusammengestellt, die aktuell noch nicht in der ambulanten Versorgung tätig sind. Eine so große Palette an Niederlassungsmöglichkeiten gab es noch nie. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, erklären wir dir gerne!