Möglichkeit der Durchführung der hygienischen Händedesinfektion mit verkürzter Einwirkungszeit.
Begründet wird diese Empfehlung aus Beobachtungen bei Schulungen im Rahmen der Aktion „Saubere Hände“, bei denen eine vergleichbar gute Benetzung in 15 s im Vergleich zu 30 s dargestellt werden konnte.
Hier geht’s zur neuen S2k_Leitlinie
Begründet wird diese Empfehlung aus Beobachtungen bei Schulungen im Rahmen der Aktion „Saubere Hände“, bei denen eine vergleichbar gute Benetzung in 15 s im Vergleich zu 30 s dargestellt werden konnte.
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Was gibt es Neues in der Leitlinie?
Neue Erkenntnisse zur Auswahl von Händedesinfektionsmitteln und ihrer Anwendung einschließlich der hygienischen Voraussetzungen und der Maßnahmen zum Schutz der Hände. Es werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion aufgezeigt, der Einsatz von medizinischen Handschuhen und Schutzhandschuhen sowie Anforderungen an sanitärtechnische Voraussetzungen werden präzisiert und haftungsrechtliche Aspekte ergänzt.
Zugleich trägt die Leitlinie der Indikationserweiterung der Händedesinfektion unter epidemischen und
pandemischen Bedingungen Rechnung.
Im Einzelnen wurden folgende Gesichtspunkte ergänzt
- Möglichkeit der Durchführung der hygienischen Händedesinfektion mit verkürzter Einwirkungszeit,
- Akzeptanzbewertung durch den Nutzer vor Einführung neuer Händedesinfektionsmittel,
- Begründung der Unbedenklichkeit von Ethanol in Händedesinfektionsmitteln,
- Voraussetzungen zur Desinfektion der behandschuhten Hand,
- Einfluss kurzärmliger Berufskleidung auf die Prävention nosokomialer Infektionen,
- präoperative Beseitigung bei Verschmutzung der Fingernägel, Hände und Unterarme mit Erläuterung der Durchführung,
- Erweiterung des Indikationsbereichs der chirurgischen Händedesinfektion,
- Verhalten bei intraoperativer Perforation des OP-Handschuhs,
- Anforderungen an Waschlotionen sowie an Spender für Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel und Hautlotionen,
- Anforderungen an das Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln,
- Kriterien zum Einsatz von Hautschutz- und Hautpflegemitteln,
- Ursachen unzureichender Compliance der Händehygiene und Interventionsstrategien zur Verbesserung,
- Konsequenzen der künftigen Einordnung von Händedesinfektionsmitteln als Biozid,
- haftungsrechtliche Gesichtspunkte bei aus Mängeln der Händehygiene resultierender nosokomialer Infektion.
Empfehlungen mit Begründung
- Prävention nosokomialer Infektionen durch hygienische Händedesinfektion
- Prävention postoperativer Wundinfektionen durch chirurgische Händedesinfektion
- Infektionsprävention durch Händedesinfektion bei epidemischer bzw. pandemischer Situation
- Händewaschung aus sozialer und infektionspräventiver Indikation
- Auswahl von Händedesinfektionsmitteln und Waschlotionen
- Medizinische Handschuhe und Schutzhandschuhe
- Voraussetzungen für die Händehygiene
- Hautschutz und Hautpflege
- Qualitätssicherung der Umsetzung der Maßnahmen der Händehygiene
- Rechtliche Aspekte
- Literaturverzeichnis
Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne zu Händedesinfektion und Händehygiene sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular