Verordnung einer Nagelspangenkorrektur

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Seit dem 01.07.2022 ist es möglich die Nagelspangenbehandlung als Heilmittel zu verordnen. Voraussetzung hierfür ist die Diagnose eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus – L60.0) in den Stadien 1 bis 3.

Ergänzend hierzu möchten wir mitteilen, dass eine Behandlungsserie sich stets auf einen zu behandelnden Nagel bezieht und mehrere Verordnungen umfassen kann.
Somit ist für jeden Nagel eine gesonderte Verordnung auszustellen.

Grundsätzlich umfasst die podologische Behandlung die Anlage, Nachregulierung und Entfernung einer Nagelspange, die Stellung der Diagnosebleibt als ärztliche Leistung bestehen.

Die wichtigsten Informationen hat die KBV in einer „PraxisInfo“ zusammengefasst, die Sie unter folgendem Link aufrufen können:

PraxisInfo_Nagelspangenbehandlung

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