Für eine sachgerechte Durchführung des gesamten Aufbereitungsverfahrens ist der Anwender/Betreiber verantwortlich, unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers.
In § 5 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) werden “aktuelle Kenntnisse” und eine “geeignete Ausbildung” gefordert.
Ab dem 01.Januar 2025 empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung – DGSV e.V. den Besuch von fachspezifischen Fortbildungen zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkenntnisse im Sinne der MPBetreibV in Höhe von 24 h in einem Zeitraum von drei Jahren. Dies bedeutet, dass nicht in jedem Jahr 8 h Fortbildung abgeleistet werden müssen, jedoch spätestens in einem Zeitraum von drei Jahren nach der letzten 24 h – Fortbildung.
Unser Referent für Qualitätssicherung Henning Adam berät Sie gerne zum Thema Kenntnisse und Fortbildungen bezgl. der Aufbereitung von Medizinprodukten und steht Ihnen sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular zur Verfügung