Für eine sachgerechte Durchführung des gesamten Aufbereitungsverfahrens ist der Anwender/Betreiber verantwortlich, unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers.
In § 5 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) werden “aktuelle Kenntnisse” und eine “geeignete Ausbildung” gefordert.
Ab dem 01.Januar 2025 empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung – DGSV e.V. den Besuch von fachspezifischen Fortbildungen zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkenntnisse im Sinne der MPBetreibV in Höhe von 24 h in einem Zeitraum von drei Jahren. Dies bedeutet, dass nicht in jedem Jahr 8 h Fortbildung abgeleistet werden müssen, jedoch spätestens in einem Zeitraum von drei Jahren nach der letzten 24 h – Fortbildung.