Krankentransport/Rettungsdienst Stand 07/20

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Krankentransporte (Krankentransportfahrzeug) und Krankenfahrten (Taxi, Mietwagen) zur ambulanten Behandlung bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse!

Was sind die Voraussetzungen einer Krankenbeförderung?

  • Die Notwendigkeit der Beförderung überprüfen; eine Verordnung kann nur im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Leistung der Krankenkasse ausgestellt werden. Liegt ein solcher Grund nicht vor, z.B. für Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholung von Rezepten ist eine Verordnung unzulässig.
  • Das erforderliche Transportmittel nach Maßgabe der Richtlinie auswählen; für die Auswahlentscheidung ist insbesondere der Gesundheitszustand des Patienten zu berücksichtigen.
  • Die Verordnung ist vor der Beförderung auszustellen; nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann nachträglich verordnet werden
  • Bei Fahrten mit dem privaten PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Verordnung nicht erforderlich; auf Wunsch des Patienten kann zur Kostenerstattung eine Anwesenheitsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt werden.
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