Auf alle Eventualitäten bestens vorbereitet, nutzen Sie die Hygieneberatung der KV Saarland
Steht in ihrer Praxis oder Medizinischem Versorgungszentrum eine behördliche Begehung an? Mit einem guten Hygienekonzept basierend auf der 3. Auflage des Leitfadens “Hygiene in der Arztpraxis” des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV, behalten Sie den Überblick über den Hygiene-Status in ihrer Praxis/MVZ und können auch einer behördlichen Begehung gelassen entgegensehen.
Das Gesundheitsamt kommt…
Das Gesundheitsamt als Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) achtet im Rahmen einer Begehung auf viele Aspekte in Zusammenhang mit Infektionsschutz, Infektionsprävention und Hygienemanagement in der Praxis oder dem Medizinischen Versorgungszentrum.
Auf der Grundlage Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in med. Einrichtungen (MedHygVO), trägt das Gesundheitsamt zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei.
Das Gesundheitsamt interessiert sich für die Basishygiene. Für die ambulant operierenden Praxen gilt es, sich auf die Anforderungen des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) vorzubereiten.
Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren können überwacht werden (z.B. bei konkretem Anlass). Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen werden regelhaft überwacht.
Für eine solche Praxisinspektion kann die Behörde fakultativ je nach Gebührenordnung der Kreise auch Kosten in Rechnung stellen.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) kommt…
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bewegt sich im wesentlichen auf der gesetzlichen Grundlage des Medizinprodukterechts (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) und bezieht sich u.a. auf die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) “Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten”.
Im Rahmen der Überprüfung z.B. der patientennahen Sofortdiagnostik, ist die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK), die Leitlinie des LUA.
Der Focus des LUA liegt u.a. auf der Sicherstellung der Anforderungen an die Aufbereitung von Instrumenten, sicherheits- und messtechnischen Kontrollen, der Überprüfung der Validierungsprotokolle, Instandhaltungs- und Instandsetzungsprotokolle, DGUV-Prüfungen, Einweisungen, auf das Bestandverzeichnis sowie der Risikoklassifizierung.
Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren werden im Rahmen von fachrichtungsbezogenen Schwerpunktprüfungen oder bei konkretem Anlass überwacht. Mit diesen Prüfungen soll für ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für Patientinnen und Patienten und Anwenderinnen und Anwendern gesorgt werden.
Vorbeugen ist besser als heilen – Hygieneplan ist Pflicht
Mit jährlichen Begehungen zur Internen Qualitätssicherung werden gute Erfahrungen gemacht.
Jede Praxis ist verpflichtet, einen eigenen Hygieneplan zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Plan sollte unter anderem Regelungen zur Händehygiene, Haut- und Schleimhautantiseptik, Flächenreinigung und -desinfektion, zur Reinigung und Desinfektion von medizinischen Geräten, zum Umgang mit Medikamenten, persönlichen Schutzmaßnahmen, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Abfallentsorgung enthalten.
Auch muss man an die Hygieneausbildung des Personals denken, einschließlich der Ernennung und Qualifikation von Hygienebeauftragten Medizinischen Fachangestellten, die sich dann um die obligate jährliche Aktualisierung des Hygieneplans kümmern können.
Positionieren Sie sich auch gegenüber Ihren Patientinnen und Patienten als eine Arztpraxis, die vorausschauend und verantwortungsbewusst handelt und die alle hygienischen Standards erfüllt.