IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie nach § 75b SGB V)

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat (entsprechend dem Auftrag nach § 75b SGB V) eine Richtlinie erstellt und verabschiedet, um Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung zu regeln.
Diese Richtlinie legt die in einer vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Praxis erforderlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit fest.

Der/die Praxisinhaber ist/sind verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie.

Details haben wir zum Download für Sie unter Links und Verweise zusammengefasst (.pdf):

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