Ärztliche Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen

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Seit Dezember 2018 haben gesetzlich versicherte Patienten einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen.

Zunächst sind dies:

  • das operative Entfernen der Mandeln bzw. von Teilen der Mandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien) sowie
  • das Entfernen der Gebärmutter (Hysterektomie) bei allen nicht malignen Erkrankungen.
  • Schulterarthroskopie

Weitere Eingriffe werden konsekutiv benannt.

Die entsprechenden Ärzte finden Sie in den jeweiligen Listen unter “Links und Verweise”

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