Seit Dezember 2018 haben gesetzlich versicherte Patienten einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen.
Zunächst sind dies:
- das operative Entfernen der Mandeln bzw. von Teilen der Mandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien) sowie
- das Entfernen der Gebärmutter (Hysterektomie) bei allen nicht malignen Erkrankungen.
- Schulterarthroskopie
Weitere Eingriffe werden konsekutiv benannt.
Die entsprechenden Ärzte finden Sie in den jeweiligen Listen unter “Links und Verweise”