Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie benötigen deshalb einen so genannten
„Behandlungsschein“. Diesen erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern der Kommunen.
Zurzeit (Stand: 10.03.2022) benötigen Sie dafür aber zunächst eine Registrierung in Lebach in
der Landesaufnahmestelle.
Die Wege der ärztlichen Behandlung sind in unserem Merkblatt (deutsch/ukrainisch) zusammengefasst. In einer Liste sind Praxen erfasst, in denen ukrainische und/oder russische Sprachkenntnisse bei Arzt/Ärztin oder Praxispersonal vorhanden sind