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Das Umfüllen von Flächendesinfektionsmitteln muss hygienischen Anforderungen entsprechen

Umfüllen von gebrauchsfertigen Flächendesinfektionsmitteln in haushaltsübliche Sprühflaschen

Die Anwendung eines gebrauchsfertigen Flächendesinfektionsmittels als Sprühdesinfektion muss arbeitsschutzrechtlich begründet und geregelt werden. Zudem muss bei der Auswahl des Produkts darauf geachtet werden, dass es für die beabsichtigte Anwendungsart geprüft und vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) zertifiziert worden ist: Sprühdesinfektion (Anwendung ohne Wischen) oder/und Wischdesinfektion.

Werden gebrauchsfertige Flächendesinfektionsmittel-Lösungen umgefüllt, so müssen die Behältnisse, in die umgefüllt wird, hygienisch sicher aufbereitet werden können und chemikalienbeständig sein.

Im medizinischen Umfeld sind die thermische Aufbereitung im Reinigungs-Desinfektionsgerät oder die Kombination von Vorreinigung mit heißem Wasser und anschließender sporizider Desinfektion
geeignet, wodurch die Vermehrung und Anreicherung von Mikroorganismen im Behältnis verhindert werden sollen.

Die Applikationsaufsätze (Dosierpumpen) für das Sprühen müssen ebenfalls desinfizierend aufbereitet
werden können. In der Praxis ist dies schon aufgrund des Designs der Sprühaufsätze hygienisch nicht umsetzbar. Möglich ist die Verwendung von Einweg-Sprühaufsätzen.

Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnungspflichten für Desinfektionsmittel-Behältnisse sind zu beachten.

Zulässigkeit des Sprühverfahrens

In der aktuellen Empfehlung der KRINKO „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ heißt es, „eine Sprühdesinfektion ist nur in begründeten
Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn die Oberfläche bei der Wischdesinfektion nicht erreicht werden kann.“

Handelt es sich um Flächen, die ohne die Einwirkung von Mechanik im Sprühverfahren desinfiziert werden
müssen, ist diese Anwendungsart prinzipiell zulässig, muss jedoch in den Arbeitsschutzregeln entsprechend festgehalten und bei alkoholbasierten Produkten auch aus Brandschutzgründen auf kleine
Flächen begrenzt werden.

Es stehen hierfür grundsätzlich Produkte zur Sprühdesinfektion mit Sprühapplikator oder mit einem Applikator zum Auftragen eines Schaums zur Verfügung. Letzteres wird aus Arbeitsschutzgründen (geringere Aerosolbildung) häufig bevorzugt, eine abschließende arbeitsschutzrechtliche Bewertung hierzu gibt es jedoch bisher nicht.

Die Sprühdesinfektion mit Schaum birgt Risiken einer unzureichenden Dosierung und unzureichenden gleichmäßigen Benetzung der zu desinfizierenden Fläche.

Im Fazit ist das Umfüllen von gebrauchsfertigen Flächendesinfektionsmitteln in Sprühflaschen, die nicht desinfizierend aufbereitet werden können und für die keine Einweg-Sprühaufsätze zur Verfügung stehen, aus Sicht des VAH aus hygienischen Gründen abzulehnen.

Sie haben Fragen – Wir haben Antworten

Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne mit seinem Fachwissen zu Flächendesinfektionsmitteln sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular