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HVM 2024

Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat im Rahmen ihrer Sitzung am 05.06.2024 mit
anschließender schriftlicher Beschlussfassung Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 01.01.2024 aufgrund geänderter bundeseinheitlicher Vorgaben des Fremdkassenzahlungsausgleichs zur Einführung einer Mindestquote für Leistungen des Grundbetrags “genetisches Labor” beschlossen. Ebenfalls wurden Änderungen in der Honorarverteilungssystematik im Bereich der Praxisbudgets und der Honorarkontingente sowie redaktionelle Anpassungen und Streichungen im HVM zum 01.07.2024
beschlossen. Die Krankenkassen haben zwischenzeitlich das Benehmen für die beschlossenen
Änderungen hergestellt.

Den ab 01.01.2024 und den ab dem 01.07.2024 gültigen HVM sowie das entsprechende Sonderrundschreiben HVM-News finden Sie nachstehend unter Links und Verweise.