Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat im Rahmen ihrer Sitzung am 05.06.2024 mit anschließender schriftlicher Beschlussfassung notwendige Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 01.07.2023 und zum 01.01.2024 aufgrund geänderter bundeseinheitlicher Vorgaben des Fremdkassenzahlungsausgleichs zur Einführung einer Mindestquote für Leistungen des Grundbetrags „genetisches Labor“ beschlossen. Die Krankenkassen haben zwischenzeitlich das Benehmen für die beschlossenen Änderungen hergestellt.
Den ab dem 01.07.2023 gültigen HVM sowie das aktuelle Sonderrundschreiben HVM-News finden Sie nachstehend unter Links und Verweise.