Wir möchten es Ärzten erleichtern, nach einer Berufspause wieder in die Arbeitswelt einzusteigen – zum Beispiel nach Elternzeit oder Auslandsaufenthalten. Von der Förderung profitieren der Praxisinhaber und der Hospitant, denn die monatliche Fördersumme wird hälftig auf beide aufgeteilt. Die maximale Förderhöhe für eine Tätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche beträgt 4.800 Euro pro Monat. Bei einer Teilzeittätigkeit wird der monatliche Förderbetrag entsprechend angepasst. Diese Förderung ist über maximal sechs Monate möglich. Als Wiedereinsteiger zählen Ärzte, die nach einer Auszeit von mindestens drei Jahren wieder vertragsärztlich tätig sein möchten.
Facharztstatus des Hospitanten
Eine Kopie von der Vereinbarung der Hospitation zwischen der Praxis und den Hospitanten (inkl. Std/Woche und Dauer)
Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie der KV Saarland.