Gebühren

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Für die Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes festgelegt. 

Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes vom 23.11.1983 in der Fassung vom 02.12.2009:

Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 130 der Strahlenschutzverordnung:

Röntgendiagnostik:                         350 €
Strahlentherapie:                          1.900 €
Nuklearmedizin – Therapie:            970 €
Nuklearmedizin – Diagnostik:        400 €

Bei Nachprüfungen aufgrund festgestellter erheblicher Mängel und bei Prüfungen von Mitgliedern in Apparategemeinschaften werden jeweils 50 % der vorgenannten Gebühren erhoben. 

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