Finanzielle Förderung/Strukturfonds

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Die Vertreterversammlung der KVS hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2014 beschlossen, dass ab dem 01.01.2015 für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland ein Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet wird.

Mit den Mitteln des Strukturfonds können Fördermaßnahmen in Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Feststellung über eine bestehende oder drohende Unterversorgung oder das Bestehen eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in einem nicht unterversorgten Planungsbereich getroffen hat, finanziert werden. Mit Blick auf die gesetzliche Änderung des § 105 Abs. 1a SGB V durch das GKV-VSG können die in den Strukturfonds eingestellten Mittel auch für besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung verwendet werden.

In dieser Richtlinie werden die Grundsätze zur Verwendung von Mitteln aus dem Strukturfonds festgelegt.

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