Aus unterschiedlichen Gründen kann sich eine Praxis dazu entscheiden, die Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten nicht (mehr) selbst durchzuführen, sondern diese an einen externen Dienstleister abzugeben.
Abhängig vom Medizinprodukt und dessen vorhergesehenen Einsatz müssen die erforderlichen Maßnahmen der Aufbereitung festgelegt sein (Risikobewertung und Einstufung).
Unproblematisch ist die Aufbereitung von Medizinprodukten, die lediglich mit intakter Haut in
Berührung kommen (= „unkritische Medizinprodukte“). Für die Aufbereitung von Medizinprodukten, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen (= „semikritisch“) oder Medizinprodukte, die die (Schleim-)Haut durchdringen (= „kritisch“) gelten hohe Anforderungen.
Rahmenbedingungen festlegen
Damit zwischen Auftragnehmer (z.B. externer Dienstleister, andere Arztpraxis) und Auftraggeber (z.B. Arztpraxis) gewährleistet werden kann, dass die Dienstleistung reibungslos erfolgt, sind sowohl seitens des Auftragsnehmers als auch des Auftraggebers wichtige Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld zu klären.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV (CoC) zeigt, dass neben den wichtigsten inhaltlichen Punkten auch eine mögliche Aufgabenverteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auf.
In der Orientierungshilfe “Eckpunkte für die externe Aufbereitung von Medizinprodukten” gibt das CoC zudem Hinweise, welche Inhalte unbedingt in schriftlicher Form (Symbol als Hinweis auf vertragliche oder sonstige schriftliche Regelungen) vorliegen sollten. Selbstverständlich können über diese Orientierungshilfe hinaus weitergehende Inhalte von Bedeutung sein bzw. schriftliche Regelungen ergänzt werden.
Diese Orientierungshilfe richtet sich an
• Praxen, die ihre Medizinprodukte regelhaft von Anderen aufbereiten lassen wollen
• Praxen, die ein Ausfallmanagement erstellen
• Praxen, die regelhaft für andere Praxen aufbereiten
• Praxen, die im Rahmen eines Ausfallmanagements andere Praxen unterstützen, falls deren eigenständige Aufbereitung kurzzeitig nicht möglich ist