Allgemein
Das elektronische Rezept (eRezept) als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) ersetzt bei der Verordnung von zunächst verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das Papierrezept Muster 16 („rosa Rezept“).
Das eRezept ist seit dem 01. Januar 2024 gesetzlich verpflichtend. (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – DigiG)
Technische Voraussetzungen in der Praxis
Voraussetzung für das eRezept ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist (siehe Checkliste der gematik für Arztpraxen). Aufbauend auf den E-Health-Konnektor benötigen Praxen folgende Technik:
- Update zum ePA-Konnektor mit Komfortsignatur (PTV4+-Konnektor): Das Update wird auch schon für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) benötigt. Mit der Komfortsignatur können Sie durch einmalige Pin-Eingabe bis zu 250 Signaturen freigeben. Unterschreiben Sie mit der Komfortsignatur, wird das eRezept sofort versandt.
- PVS-Update: für das eRezept (eventuell schon mit dem Update für eAU und ePA erfolgt) – Bitte wenden Sie sich hier bei Fragen an Ihren PVS-Hersteller.
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur
- Drucker: Für den Token-Ausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi erforderlich (nicht geeignet: ältere Modelle der Bauart Nadeldrucker). Bitte beachten Sie, dass die Neubeschaffung und Einbindung eines Druckers in die Praxis-IT eventuell etwas Zeit benötigt. Ein sauberer Ausdruck ist wichtig, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.
Einlösemöglickeiten für Patienten
Via elektronischer Gesundheitskarte (eGK)
Das eRezept kann ganz einfach mit der Gesundheitskarte eingelöst werden.
Hierbei wird die Karte wie in der Praxis mit einem Kartenterminal in der Apotheke ausgelesen.
Via eRezept-Token
Die Praxis kann bei Ausstellung des eRezeptes einen QR-Code (Token) generieren und dem Patienten aushändigen. Der Token wird in der Apotheke abgescannt und das Rezept kann eingelöst werden.
Die eGK ist bei diesem Einlöseweg nicht notwendig
Via eRezept-App der gematik (oder der Krankenkasse)
Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN). Zudem benötigen sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie einen Internetzugang, um vor der Einlösung in der Apotheke Zugang zum eRezept-Server zu erhalten.
Über die App der gematik können Patienten eRezepte vorab Apotheken zuweisen und somit auch den Lieferdienst der Apotheke in Anspruch nehmen.
Der Funktionsumfang der Apps der einzelnen Krankenkassen kann gegebenenfalls abweichen.
Via Apotheken-App über CardLink
Mit „eHealth-CardLink“ lässt sich ein E-Rezept in Apps von Apotheken bzw. Versandapotheken mit der Gesundheitskarte (eGK) ohne PIN einlösen. Auch hier wird ein NFC-fähiges Smartphone und die NFC-fähige eGK vorausgesetzt.
eHealth-CardLink kommt bei der mobilen Nutzung des E-Rezepts als Übergangstechnologie befristet zum Einsatz.
Ablauf Erstellung eines eRezepts
- Ärzte erstellen die Verordnung wie gewohnt mit ihrer Verordnungssoftware.
- Sie signieren das eRezept elektronisch und schicken es ab. Die Verordnung wird nun automatisch auf den eRezept-Server geladen.
- Wie die Verordnung abgerufen und in der Apotheke eingelöst wird, kann der Patient selbst entscheiden. Am flexibelsten und mit dem größten Funktionsumfang ausgestattet ist die Einlösung per eRezept-App
- Patienten, die die App nicht nutzen, können das eRezept mit ihrer eGK in der Apotheke abrufen, nachdem es ausgestellt worden ist. Patienten, die auch diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, benötigen einen Patientenausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Den Papierausdruck, auch Token-Ausdruck genannt, erstellen Ärzte per Knopfdruck direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Er wird auf einfachem Druckerpapier erstellt und muss nicht unterschrieben werden. Ein Token-Ausdruck kann bis zu drei eRezepte beinhalten.
Ausnahmen von der eRezept-Pflicht
In folgenden Situationen kann weiterhin der Papierausdruck (Muster 16) zum Einsatz kommen:
- wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept vorübergehend nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar) oder
- wenn die Übermittlung einer bestimmten Verordnung (z. B. Teststreifen) über die TI noch nicht vorgesehen ist oder
- wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren (z. B. Fehlen der eGK) nicht bekannt ist
- bei Haus- und Heimbesuchen.
Themenseiten zum eRezept
Die KBV und die gematik stellen auf ihren Themenseiten weiterführende Informationen zum eRezept zur Verfügung:
FAQ-Katalog der gematik
Die gematik hat einen ausführlichen FAQ-Katalog zum eRezept zusammengestellt, der regelmäßig aktualisiert wird.