ePA-Befüllung

Geschätzte Lesedauer: < 1 min

Pflicht-Eintragungen, die (sofern kein Widerspruch vorliegt) über Ärztinnen und Ärzte :

  • Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
  • Daten des elektronischen Medikationsplans als MIO
  • Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit als MIO
  • Daten zu Laborbefunden
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
  • elektronische Arztbriefe

Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen / Achtung: Die Speicherung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung des Patienten zulässig

Daten, die auf Wunsch des Patienten eingepflegt werden müssen:

  • Befunddaten, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogenen medizinischen Informationen
  • elektronische Patientenkurzakte
  • Daten zur pflegerischen Versorgung
  • AU-Bescheinigungen
  • Daten aus DMP-Programmen
  • Daten zu Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen
  • Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  • elektronische Abschriften der vom Arzt oder Psychotherapeuten geführten Patientenakte
War dieser Artikel hilfreich?
Nein