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eGK – Elektronische Gesundheitskarte

Allgemein

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und damit die Ablösung der alten Krankenversichertenkarte beschlossen.
Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus. Zudem ist, bis auf einzelne Ausnahmen, ein Foto abgebildet. Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC befindet sich auf der Rückseite jeder eGK.

Seit dem 01.01.2019 können nur noch Karten des Typs eGK2 in den Praxen genutzt werden.
Bei defekter Karte oder defektem Komponenten kann die eGK nicht eingelesen werden. Dann wird wie bisher das Ersatzverfahren angewandt.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Beim Versichertenstammdatenmanagement werden beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis die Versichertendaten auf der eGK mit denen bei der Krankenkasse abgeglichen und bei Bedarf aktualisiert.