Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland

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Was tut die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) genau?

Sicherstellung

Die KVS sorgt dafür, dass im gesamten Saarland Ärztinnen und Ärzte aller Fachgruppen ausreichend und gleichmäßig in Praxen niedergelassen sind. Außerdem organisiert sie den ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst – erreichbar über den Patientenservice 116117.

Gesicherte und überprüfte Qualität in der Vertragsarztpraxis

Die KVS überprüft regelmäßig zahlreiche Leistungen, die in den Praxen erbracht werden, um die Qualität zu gewährleisten. Insgesamt werden jährlich bei mindestens 250 Ärztinnen und Ärzten Stichprobenprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung durchgeführt.

Vertragspartnerin der Krankenkassen

Die KVS gewährleistet gegenüber den Krankenkassen die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsärztlichen Leistungen. Ihre Mitglieder unterstützt sie bei der Abrechnung ihrer Leistungen.

Interessenvertretung

Die KVS vertritt die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Bevor es Kassenärztliche Vereinigung gab, mussten Ärztinnen und Ärzte Einzelverträge mit Krankenkassen abschließen und waren dabei häufig in einer schwachen Position.

Wir sind die Brücke zwischen Ärztinnen/Ärzten und Krankenkassen

Die KVS ist das Bindeglied zwischen ihren Mitgliedern – den niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten im Saarland – und den Krankenkassen.

Sie gewährleistet gegenüber den Krankenkassen eine sachgerechte, hohe Qualität der ärztlichen Leistungen und deren korrekte Abrechnung. Das dafür von den Krankenkassen gezahlte Honorar leitet sie an ihre Mitglieder weiter. Diese Vorgehensweise beruht auf dem sogenannten Kollektivvertrag der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen.

Dieser Vertrag bietet jedem KV-Mitglied eine langfristige wirtschaftliche Basis. Das moderne deutsche Gesundheitssystem begann Ende des 19. Jahrhunderts mit Einzelverträgen zwischen den einzelnen Ärztinnen/Ärzten und vielen verschiedenen Krankenkassen. In diesem System waren die Ärztinnen/Ärzte der Verhandlungsstärke der Krankenkassen weitgehend schutzlos ausgeliefert und hatten keine Chance, eine solide wirtschaftliche Grundlage aufzubauen.

Erst der Kollektivvertrag führte zu fairen und wirtschaftlich vernünftigen Arbeitsbedingungen und ist die Grundlage für das weltweit anerkannte Qualitätsniveau der ambulanten Medizin in Deutschland.

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