Verwenden Sie die richtigen Desinfektionsmittel in der Praxis?
Zur gezielten Inaktivierung von Krankheitserregern müssen geeignete Desinfektionsmittel zum Einsatz
kommen. Folgende Herstellerangaben müssen beachtet werden:
- Wirkspektrum und Wirksamkeit
- Konzentration, Einwirkzeit
- Wie setze ich ein (Flächen) Desinfektionsmittel an
- Haltbarkeit, Lagerung (ungeöffnet/geöffnet)
- Standzeit
- Entsorgung (Umweltschutz, Gesundheitsgefahren)
Das erforderliche Wirkspektrum des Desinfektionsmittels für Hände, Haut, Flächen, Wäsche und Instrumente orientiert sich an den vorhandenen oder zu erwartenden Erregern und ist entsprechend für die Praxis auszuwählen.
Die Wirkspektren “bakterizid” und “levurozid” sind immer abgedeckt, wenn das Desinfektionsmittel in der VAH-Liste veröffentlicht ist.
Das Wirkspektrum “begrenzt viruzid” ist – wenn das Desinfektionsmittel in der VAH-Liste veröffentlicht ist – in der Regel abgedeckt.
Zur Desinfektion in der Arztpraxis, müssen die Mittel mindestens bakterizide und levurozide Wirksamkeit aufweisen. Wenn die Desinfektionsmittel in der Desinfektionsmittel-Liste des VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.) geführt werden, sind diese Anforderungen erfüllt. Entsprechende Informationen zur VAH-Listung finden sich in den Produktinformationen.
Auf der Internetseite des VAH kann geprüft werden, ob es sich bei dem in der Praxis verwendeten Desinfektionsmittel um ein VAH-gelistetes Produkt handelt.
Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen müssen Mittel und Verfahren aus der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren verwendet werden.
Verschiedene KRINKO-Empfehlungen verweisen darauf, dass grundsätzlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel und nur in Ausnahmenfällen (z.B. Ausbruch) Mittel und Verfahren nach RKI-Liste zum Einsatz kommen sollen.